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WER ZAHLT WAS?

Der Käufer zahlt:

Der Verkäufer zahlt:

ANFALLENDE STEUERN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE

Entscheiden Sie sich zum Kauf einer Immobilie, sollten Sie wissen, dass für diesen Kauf Steuern anfallen. Für diese sollten Sie ca. 10 % auf die Summe des Kaufvertrages kalkulieren.

Steuern

Es gibt zwei Arten von Steuern; abhängig von der Art der Immobilie, die Sie erwerben.

Falls Sie einen Neubau direkt vom Bauträger erwerben, zahlen Sie eine Steuer die sich "Impuesto sobre el valor anadido" (IVA) ; diese beträgt 7 % Plus 1 % "actor juridicos documentados" (AJD) und 16 % auf Grundstücke. Diese Prozentsätze beziehen sich auf den Preis der Escritura (offizieller notarieller Kaufvertrag)

Handelt es sich bei dem Kauf der Immobilie um einen Wiederverkauf, fällt die "Impuesto de transmisiones patrimoniales" (ITP) in Höhe von 7% auf den Preis der Escitura an.

Eine weitere Steuer, die sogenannnte "Plus Valia Municipal"ist die Gemeindesteuer. Die Berechnungsgrundlage dieser Steuer bezieht sich auf den Wert des Grundstückes vom letztem Verkauf bis zu dem jetzigem Verkauf. Diese wird normalerweise vom Verkäufer gezahlt. Diese Steuer ist nicht in den 10% enthalten.

Notarhonorar

Dieses Honorar wird vom Notar für die Erstellung des offiziellen notariellen Kaufvertrages (Escritura Publica) erhoben. Es beläuft sich auf ca. 1% des Verkaufspreises im Vertrag.

Nach Zahlung des Kaufpreises erhält der Käufer vom Notar eine Kopie des Kaufvertrages (Escritura Publica). Hier sind Sie als neuer Inhaber der Immobilie genannt. Das Orginal wird weitergeleitet zur Eintragung ins Grundbuchamt.

Anwaltshonorar

Wir können Ihnen spanische Anwälte vermitteln, die der englischen und/oder deutschen Sprache mächtig sind.

Sie bieten Ihnen steuerliche und gesetzliche Unterstützung bein Kauf Ihrer Immobilie an, kümmern sich um alle finanziellen Transaktionen aus dem Ausland etc.

Der Anwalt kann auch Ihre offizielle Steuernummer für Ausländer beantragen ( numero de indentidad de Extranjeros - NIE). Diese Steuernummer ist unbedingt notwendig für den Kauf einer Immobilie in Spanien und für die Zahlung der damit verbundenen Steuerzahlungen.

Für den Antrag dieser Steuernummer (NIE-Nummer) ist es notwendig, beim spanischem Notar eine beglaubigte Kopie des Reisepasses ausstellen zu lassen. Den notwendigen Antrag können Sie auf folgender Internetseite abrufen und ausdrucken:

www.crm.es/VisitorsOnly/Documents/ex14.pdf

Eintragungsgebühren im Grundbuchamt

Hier fallen ca. 0,5% Gebühren an, um die Immobilie auf Ihren Namen ins Grundbuch einzutragen.

Hypothek in Spanien auf Ihr Haus?

Eine Hypothek in Spanien hat die Besonderheit, dass ihre Zinsen bei den spanischen Banken variieren. Die Bedingungen sind jedoch ähnlich wie die in anderen Ländern. Spanische Banken haben gute Konditionen und Sie können die Zinsen von der Steuer absetzen. Daher empfehlen wir, die Hypothek in Spanien aufzunehmen.

Nach dem Kauf der Immobilie benötigen Sie ein Bankkonto in Spanien, um Stromrechnungen, Wasserrechnungen, Versicherung und gegebenenfalls Gemeinschaftskosten zu zahlen.

Anzahlung der Immobilie

In Spanien ist es üblich für den Kauf einer Immobilie eine Anzahlung zu leisten. Bei Anzahlung wird das Objekt vom Markt genommen und ist für Sie reserviert. Die Anzahlung beträgt üblicherweise 10% des Kaufpreises. Für diese Zahlung wird ein Optionsvertrag ausgestellt und unterschrieben.

Dieser Vertrag ist sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer von Vorteil. Tritt der Käufer von diesem Vertrag zurück, verliert er die Anzahlung von 10%. Tritt der Verkäufer zurück, zahlt er die erhaltene Anzahlung von 10% zurück und zusätzliche 10% als Abfindung für den Käufer.

SPANISCHES TESTAMENT

Als ausländischer Besitzer einer Immobilie empfehlen wir ein spanisches Testament zu erstellen. Das gilt nur für Besitze in Spanien. Das erleichtert den Erben die Abwicklung, spart sehr viel Zeit und Probleme, denn Erben haben nur 6 Monate Zeit, ihre Erbschaftsteuer zu zahlen.

STEUERN UND KOSTEN FÜR INHABER EINER IMMOBILIE

Gemeinschaftskosten

Falls Sie Inhaber einer Immobilie sind, die sich in einer Anlage befindet, Decken die Gemeinschaftskosten Ausgaben für gemeinschaftliche Gärten, Swimmingpool etc.

I.R.P.F : Einkommensteuer für Privatpersonen (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)

Hier handelt es sich um eine jährliche Steuer, basierend auf imaginäre Einnahmen aus der Immobilie und wird berechnet mit 0,5 % vom Katasterwert. Falls Sie Resident sind, fällt diese Steuer für Sie nicht an.

Falls Sie nicht Resident in Spanien sind, sind Sie verpflichtet über alle Einnahmen die in Spanien gemacht werden, Ihre Einkommensteuer zu zahlen. Vermieten Sie Ihre Immobilie in Spanien, unterliegen die Mieteinnahmen 25 % Einkommensteuer. Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, unterliegen 2% des Katasterwertes Ihrer Immobilie der Einkommensteuer.

I.T.P : Vermögenssteuer (Impuesto sobre transmisiones Patrimoniales)

Die Vermögenssteuer berechnet sich nach dem Wert der Immobilie/n. Grundlage ist der Wert, welcher in der Esritura eingetragen ist, dieser ist gleichzeitig auch der Katasterwert. Die jeweilige Rechnung (IBI) weist diesen Wert aus.

Die Vermögenssteuer ist progressiv, abhängig von der Art der Immobilie/n Sie besitzen, ist mit einer Steigerung von 0,2 % zu rechnen. Für hochwertige Immobilien entsteht eine gleichmässige Anpassung.

IBI : Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer die einmal pro Jahr auf die Immobilie erhoben wird und nach dem Katasterwert berechnet wird. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Einwohner, die in der Gemeinde gemeldet sind, in der sich ihre Immobilie befindet. Diese Steuer wird im Volksmund "contribucion" genannt.

Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre Incremento de Patrimoniales)

Diese Steuer entsteht beim Verkauf einer Immobilie. Sie berechnet sich nach dem Wert der Immobilie beim Kauf, nach der Zeit, in der sich die Immobilie in Ihrem Besitz befindet, und nach erzieltem Verkaufspreis. Es wird errechnet, wieviel Gewinn Sie durch den Kauf und Verkauf der Immobilie erzielt haben. Auf den Gewinn zahlen Sie, egal ob Resident oder nicht Resident 18 % Gewinnsteuer. Eine Ausnahme gibt es für Residenten die das 65. Lebensjahr erreicht haben, und mindestens 3 Jahre in ihrem Besitz gelebt haben. Sie zahlen keine Wertzuwachssteuer.

Versicherung der Immobilie

Feuerversicherung: Das Gesetz schreibt diese Versicherung vor, falls Sie einer Hypothek beantragen. In Fällen einer Gemeinschaftsanlage ist die Versicherung des Gebäudes und der Gemeinschaftszonen oft schon in den Gemeinschaftskosten eingeschlossen

Hausratversicherung: Hier wird der Hausrat Ihrer Immobilie versichert. Empfehlenswert!

Lebensversicherung: Empfehlenswert im Zusammenhang mit einer Hypothek.

Kosten für Strom und Wasser

Alle zwei Monate werden diese Rechnungen vom Ihrem Konto abgebucht. Die Höhe ist abhängig vom Verbrauch.

Müllabfuhr

Hier entstehen ca. 60,- € im Jahr.

Telefongebühren

Für die Instalation eines Telefon entstehen Kosten von ca. 180,- €.

Steuerberater ( Gestor )

Falls Sie nicht Resident in Spanien sind, benötigen Sie einer Steuerberater für Ihre Steuererklärungen. Für ihn fallen ca. 60,- € an.

Was ist der Unterschied zwischen dem Katasteramt und dem Grundbuchamt?

Das Katasteramt gehört zum spanischem Finanzministerium (Hacienda), Der offizielle Name ist "Centro de Gestión Catastral". Dieses Amt hat seinen Sitz im Gebäude des Finanzministerium. Das Katasteramt registriert die Immobilie (ihre Aufteilung, ihre Grösse, ihre Lage, ihre Grenzen, ihre Qualität, ihren Wert etc. )

Das Grundbuchamt nimmt die Registrierung des Besitzers der Immobilie vor.

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